Notruf
Strafverteidiger-Notruf
Für Notfälle außerhalb der Öffnungs- und Telefonzeiten unserer Kanzlei haben wir einen Strafverteidiger-Notruf eingerichtet. Unter 01525-4875888 erreichen Sie uns rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Notfälle sind:
- Verhaftung
- Festnahme
- Durchsuchung
- Vernehmung
In vielen Fällen haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dies müssen Sie gegenüber der Polizei ausdrücklich einfordern.
Keine Notfälle sind:
- Terminsanfragen (diese richten Sie bitte während der Öffnungszeiten an unsere Fachangestellten)
- Sachstandsanfragen oder Mitteilungen zu einem laufenden Mandat (hierfür wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an unser Team, senden uns eine E-Mail oder nutzen das Kontaktformular auf dieser Seite)
- Spaßanrufe (ggf. strafbar nach § 145 StGB)